Kassenbereich in der Empfangshalle. Eine Frau steht an der Theke und redet mit einem Mann vom Personal.

Besucherordnung

Besucherordnung

Bitte beachten Sie unsere Hinweise Zu den aktuellen Corona-Regelungen. Auf dem Monitor im Eingangsbereich. Möglicherweise sind davon auch einzelne Bestimmungen dieser Besucherordnung betroffen.

ÖFFNUNGSZEITEN

Dienstags bis sonntags: 10 bis 18 Uhr 

Gesetzliche Feiertage, auch montags: 10 bis 18 Uhr

Verkauf von Eintrittskarten: bis 17:30 Uhr

Montags, am 1. Januar, 24. und 25. Dezember bleibt das Museum geschlossen

Das Museum behält sich hiervon abweichende Öffnungs- und Schließzeiten vor. 


EINTRITTSPREISE

Die aktuell gültigen Eintrittspreise finden Sie auf dem Monitor im Eingangsbereich des Museums. Die Partnerkarte ist ab Ausgabetag für ein Jahr gültig. Eine Rücknahme von Eintrittskarten ist nicht möglich, bei Verlust erfolgt kein Ersatz. 

Freitags ab 15 Uhr werden 50 % Rabatt auf die jeweilige Eintrittskarte/Tageskarte gewährt. 

Ermäßigungsberechtigt sind mit einem entsprechenden Ausweis: 

– Schüler:innen und Auszubildende über 16 Jahre, Studierende

– Personen im Bundesfreiwilligendienst bzw. Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr

– Inhaber:innen des Dresden-Passes und des Ehrenamtspasses

– Personen mit einer 50 %-igen Behinderung

– Empfänger:innen von Bürgergeld

– Asylbewerber:innen

Freien Eintritt haben mit einem entsprechenden Ausweis:

– Kinder und Jugendliche bis einschließlich 16 Jahre

– Inhaber:innen des Familienpasses des Freistaates Sachsen

– Mitglieder des Freundeskreises Deutsches Hygiene-Museum e. V., des Internationalen Museumsrates (ICOM), des Deutschen Museumsbundes (DMB) und der Assoziation tschechischer und mährischer Museen und Galerien


ROLLSTUHLFAHRER:INNEN UND KINDERWAGEN

Alle Ausstellungen sind mit Aufzügen erreichbar. Wenn Sie Hilfe benötigen, sprechen Sie bitte das Personal an. In der Empfangshalle stehen Rollstühle und Buggys kostenfrei zur Verfügung; zusätzliche Buggys finden Sie vor der Dauerausstellung und vor dem Kinder-Museum.


KLEIDUNG, GEPÄCK UND FUNDSACHEN

Für die Aufbewahrung von Gegenständen können Sie unsere Schließfächer oder die kostenlose Garderobe nutzen. Bitte beachten Sie die ausgewiesene Öffnungszeit der Garderobe. Die Schließfächer dürfen nur während des Museumsbesuchs genutzt werden, danach wird keine Haftung übernommen. Abgegebene Gegenstände werden nur gegen Vorlage der Garderobenmarke, aber ohne Berechtigungsprüfung ausgehändigt. Die Aufbewahrung endet mit der Rückgabe, spätestens mit der Schließung der Garderobe. Etwaige Beanstandungen zeigen Sie dem Personal bitte unmittelbar an. Für verlorene Garderobenmarken und Schließfachschlüssel sind 10 Euro zu entrichten.

Das Museum übernimmt für Wertgegenstände keine Haftung. Für Verlust, Verwechslung oder Beschädigung von aufbewahrten Stücken haftet das Museum nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Fundsachen geben Sie bitte an der Museumskasse oder beim Aufsichtspersonal ab. Fundsachen werden drei Monate lang an der Garderobe aufbewahrt, Wertsachen werden anschließend an das Fundbüro der Stadt Dresden übergeben. 


VERHALTEN IM MUSEUMSGEBÄUDE

In allen Räumlichkeiten des Museums besteht ein generelles Rauchverbot.

Tiere sind nicht zugelassen, ausgenommen hiervon sind Blindenführhunde.

Diskriminierende, rassistische oder antisemitische Symbole und Zeichen sind im Museum untersagt.


VERHALTEN IN DEN AUSSTELLUNGEN

Besucher:innen haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden und Aufwendungen. Bitte geben Sie sperrige Gegenstände wie Regenschirme, Rucksäcke, große Taschen und Koffer sowie nasse Bekleidungsstücke an der Garderobe ab, bevor Sie die Ausstellungen betreten; in Zweifelsfällen fragen Sie bitte das Aufsichtspersonal.

Ausstellungsobjekte dürfen nicht berührt werden, Tastobjekte oder interaktive Elemente, die angefasst werden dürfen, sind entsprechend gekennzeichnet. Abgesperrte Bereiche und Podeste dürfen nicht betreten werden. In den Ausstellungen ist es nicht gestattet zu essen, zu trinken und zu telefonieren.

Kinder unter 10 Jahren und Jugendliche im Klassenverband bis Klasse 10 dürfen die Ausstellungen nur in Begleitung Erwachsener besuchen. Begleitpersonen sind für ein angemessenes Verhalten der Kinder und Jugendlichen verantwortlich.


DISKUSSIONSKULTUR IN DEN VERANSTALTUNGEN DES MUSEUMS

Im Deutschen Hygiene-Museum werden Themen aus Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft in unterschiedlichen Veranstaltungsformaten zur Diskussion gestellt. Dabei kommen Menschen aus vielen Bereichen der Stadtgesellschaft miteinander ins Gespräch. Wir möchten, dass kontroverse Standpunkte und Überzeugungen in einer anregenden Atmosphäre ausgetauscht werden können. 

Darum erwarten wir, dass auch in leidenschaftlich geführten Debatten persönliche Beleidigungen und Herabsetzungen unterbleiben. Mit einer fairen Diskussionskultur wollen wir ein Beispiel für einen toleranten und respektvollen Umgang miteinander geben, ohne den eine demokratische Gemeinschaft nicht funktionieren kann. 


FOTOGRAFIEREN UND FILMEN IM MUSEUM 

In der Regel ist das Fotografieren und Filmen zu privaten Zwecken in der Dauerausstellung, im Kinder-Museum, in den Sonderausstellungen und den öffentlichen Bereichen des Museums erlaubt. Ausnahmen hiervon werden gesondert ausgewiesen. Einzelne Ausstellungsobjekte, für die eine Foto- und Filmverbot besteht, sind eindeutig gekennzeichnet. Blitzlicht und Stative sind nicht gestattet. Eine nichtkommerzielle Veröffentlichung des Bildmaterials in den sozialen Medien unter Nennung des Aufnahmeorts „Deutsches Hygiene-Museum“ ist erwünscht. 

Das Fotografieren und Filmen im Rahmen der Berichterstattung in den Medien oder zu kommerziellen Zwecken muss in der Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit schriftlich angemeldet werden: presse(at)dhmd.de

In den Ausstellungen und während der Veranstaltungen können Foto- bzw. Videoaufnahmen im Auftrag des Deutschen Hygiene-Museums entstehen, die aus-schließlich für die Öffentlichkeitsarbeit des Museums genutzt werden, z. B. in Drucksachen, auf der Website oder den Social-Media-Kanälen. Rechtsgrundlage für solche Aufnahmen ist Artikel 6 Abs.1 lit. f) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Wenn Sie nicht möchten, dass Sie auf diesen Aufnahmen erscheinen, wenden Sie sich bitte an das Museumspersonal oder schreiben eine Mail an presse(at)dhmd.de 

Detaillierte Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: www.dhmd.de/datenschutz


RECHTE DES AUFSICHTSPERSONALS UND HAUSVERBOT 

Das Aufsichtspersonal ist angewiesen und befugt, für die Einhaltung der Besucherordnung zu sorgen. Werden die Besucherordnung oder die Anweisungen des Aufsichtspersonals nicht befolgt, so kann den betreffenden Personen der weitere Aufenthalt im Haus entschädigungslos untersagt werden. Besucher:innen, die sich nicht an die Besucherordnung und an die Anweisungen des Aufsichtspersonals halten, kann Hausverbot erteilt werden.


ALARM

Bei Feueralarm ist das Museumsgebäude von allen Besucher:innen zügig zu verlassen. Bitte leisten Sie den Anweisungen des Aufsichtspersonals Folge.

Dresden, im Februar 2022

Dr. Iris Edenheiser

Direktorin, Mitglied des Vorstands